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An der Einmündung zur Otti-Werner-Straße (früher Burggasse) stehendes traufständiges dreigeschossiges Eckfachwerkwohnhaus mit umlaufendem Geschossüberstand. Das lebhafte Fachwerk des frühen 17. Jh. mit Mannfiguren (der jüngeren Form) an den Eckständern hat Renaissance-Ornamentik im Schwellenkranz (im Füllholz Schiffskehlen mit Rundstab gefüllt). Im Brüstungsbereich sind zum Teil geschwungene und genaste Streben angeordnet. Der Ladeneinbau ist gut in das Fachwerkgefüge eingesetzt. Im hinteren Teil des Hauses befindet sich ein Kellergewölbe. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als Eckhaus zur ehemaligen Burggasse und wichtiger Bestandteil der platzumgrenzenden Randbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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