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Doppelhaushälfte mit mittigem breiten Zwerchgiebel im traufseitigen Satteldach, vermutlich aus der Mitte des 18. Jh. Das dreigeschossige Fachwerkgebäude ist in Rähmbauweise mit leichten Geschossüberständen errichtet. Es hat eine mittlere Betonung durch dort angeordnete Zierbrüstungsfelder (Raute mit Kreuz). Das gleichmäßige Fachwerk ist mit genasten und geschwungenen konvergierenden Brüstungsstreben geziert. Im profilierten Schwellenkranz sind genaste Schiffskehlen angeordnet. Im Ladenbereich ist die Fassade mit vorgetäuschter Steinfassade umgestaltet worden. Die mittlere Tür mit Oberlicht ist erhalten. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |