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Doppelhaushälfte mit mittigem Zwerchgiebel im traufständigen Satteldach, vermutlich aus der Mitte des 18. Jh. Das dreigeschossige Fachwerkgebäude ist in Rähmbauweise mit leichten Geschossüberständen errichtet und hat ein gleichmäßiges Fachwerkgefüge mit konvergierenden Brüstungsstreben. Der Schwellenkranz ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Nr. 10 und Nr. 12 ergeben ein Fassadenbild. Das Ladengeschoss (Friseur) wurde in jüngerer Zeit massiv geändert.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der platzumgrenzenden Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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