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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkgebäude, die zugehörige Hofstelle nicht in ihrer alten Form erhalten; das zweizonige Gast- und Wohnhaus ist verputzt. Neben dem traufseitigen Zugang zum Wohnteil wird die Gaststube gesondert von der Giebelseite her erschlossen. Eine Inschrift im Dachbalken benennt das Baudatum 1661, ferner den Bauherrn JOHANN KRAFT sowie HANS JAKOB HOLLER als Baumeister.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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