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Fachwerkwohnhaus mit Laden (Bürgerhaus) als Eckgebäude zur Kniegasse. Giebelständiger dreigeschossiger Rähmbau aus der Mitte des 18. Jh. mit einfachem Fachwerk. Die Eckständer des ersten Obergeschosses sind mit Flachschnitzerei geziert und als Säule ausgebildet. Als Verstrebungen sind geschosshohe Andreaskreuze mit Brüstungsriegel angeordnet, der Schwellenkranz ist profiliert, mit genasten Schiffskehlen und kleinem Zahnschnittfries sowie Flachschnitzerei geziert. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, städtebaulicher und künstlerischer Bedeutung als typisches Eckwohnhaus des 18. Jh. in giebelständiger Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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