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Traufständiger viergeschossiger Rähmbau aus der Mitte des 17. Jh., wobei die beiden oberen Geschosse in jüngerer Zeit aufgesetzt wurden und das Erdgeschoss durch Ladenausbau zerstört wurde. Im ersten Obergeschoss ist barockisierendes Fachwerkgefüge mit der jüngeren Form der Mannfigur an Eck- und Bundständern erhalten. Die kräftigen geschwungenen und genasten Dreiviertelstreben der Mannfiguren sind als Pferdefuß ausgebildet, die Eckständer sind mit Flachschnitzerei geziert. Im Brüstungsbereich sind ebenfalls kräftige, geschwungene, genaste, konvergieren-
de Streben angeordnet. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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