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Viergeschossiges traufständiges Fachwerkgebäude mit Zwerchgiebel in Geschossbauweise aus der Mitte des 17. Jh., nach dem Stadtbrand von 1637 erbaut. Das obere Geschoss wurde in jüngerer Zeit aufgesetzt. Vermutlich vom ehem. Zwerchhaus zur Volletage verändert. Im ersten Obergeschoss sind Dreiviertelverstrebungen mit gekrümmten Streben an den Eckständern angeordnet. Im zweiten Obergeschoss sind konvergierende kräftige mit Schnitzerei versehene Brüstungsstreben angeordnet, der Eckständer ist als Säule ausgebildet und mit Beschlagwerk und Diamantenschnitt geziert. Die Schwelle ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Im zweiten Obergeschoss und im Zwerchgiebel befinden sich konvergierende Brüstungsstreben, die mit Schnitzwerk geziert sind. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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