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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; die dazugehörige Hofstelle ist nicht in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Das dreizonige Wohnhaus ist verputzt, das Fachwerkgefüge der Entstehungszeit scheint aber erhalten zu sein. Der Bau als Teil einer Gruppe gleichartiger Fachwerkbauten in der Burgstraße ist für das historische Ortsbild von großer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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