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Markantes viergeschossiges traufständiges verputztes Fachwerkgebäude mit leichten Geschossüberständen und Zwerchgiebel. Auffallend, die Fensterreihung im ersten Obergeschoss. Der Ladeneinbau ist durch Stützengliederung mit verzierten Ständern gut proportioniert. Die Proportionen des Baues, die Anordnung der Fenster und die sichtbaren Geschossübersprünge lassen einen in seiner ursprünglichen Form erhaltenen Fachwerkbau des 17. Jh. vermuten, der Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ist. Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der Randbebauung der Marktstraße und steht dem Rathauskomplex gegenüber.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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