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Dreigeschossiger traufständiger Fachwerkrähmbau mit Zwerchgiebel aus der zweiten Hälfte des 17. Jh. Mit lebhaftem Fachwerk durch „Mannfiguren"der jüngeren Form an den Eckständern. Die Dreiviertelstreben der Mannfiguren sind weit ausladend - als Pferdefuß - gestaltet. Durch geänderte Fensteranordnung im zweiten Obergeschoss ist zum Teil das Fachwerkgefüge gestört. Die Ladenfassade im Erdgeschoss mit Gliederung durch (mit Schnitzwerk verzierte) Ständer zwischen den großen Fenstern. Die kräftigen Schwellenkränze sind mit genasten Schiffskehlen und Taubandornamentiken geziert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ortsbildübliches Fachwerkgebäude am ehemaligen Schuhmarkt dem Rathaus gegenüber.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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