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Eckhaus zur Töpfergasse mit städtebaulicher Bedeutung als markantes Gebäude in der Marktstraße, dem Rathauskomplex gegenüberstehend. Der dreigeschossige traufständige Fachwerkrähmbau ist verputzt, nur der kräftige Schwellenkranz des ersten Obergeschosses ist sichtbar mit großer Eierstabornamentik und Zahnfries (Ornamentiken der Renaissance). Die Schwellenkränze der übrigen Geschosse sind mit antiken Friesen geziert. Die Proportionen des Gebäudes, die Anordnung der Fenster und die Geschossüberstände lassen einen Fachwerkbau des 17. Jh. vermuten. Das Gebäude hat geschichtliche Bedeutung als Bestandteil des ehemaligen Schuhmarktes und ist aufgrund geschichtlicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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