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Schmaler traufständiger viergeschossiger Rähmbau mit geringen Geschossüberständen (Geschossbau) aus dem späten 17.Jh. bis frühen 18. Jh. Einfaches konstruktives Fachwerk mit konvergierenden Brüstungsstreben und als Säulen ausgebildete Eckständer, die mit Beschlagwerk geziert sind. Das obere Geschoss ist in jüngerer Zeit aufgesetzt worden - mit Dreiviertelstreben ausgesteift -. Die Schwellen sind mit genasten Schiffskehlen geziert. An der Giebeiseite wulstartige Profilierungen in der Schwelle von Eck- und Bundständern. Bürgerhaus eines Schuhmachers am ehemaligen Schuhmarkt. Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Eckhaus und wichtiger Bestandteil der Randbebauung der Marktstraße. Das Erdgeschoss ist durch massiven Ladeneinbau gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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