Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Mächtiger ehemals freistehender viergeschossiger traufständiger Rähmfachwerkbau mit leichten Geschossüberständen, fünf Zwerchgiebeln; Datierung in der Giebelfassade von 1690. Männerfiguren an Eck- und Bundständern. Die mittleren Geschosse mit thüringischem Leitermotiv, die Dreiviertelstreben der Mannfiguren sind gebogen, genast und als Pferdefuß ausgebildet, die Winkelhölzer sind mit Schnitzwerk geziert. Die Eckständer sind zum Teil mit gedrehter Säulendarstellung und reichhaltigem Beschlagwerk geziert. Der Schwellenkranz ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Hauptgebäude und Anbau (Obermarkt 24) sind mit einem Treppenhaus verbunden, dem eine spätgotische Fußgängerpforte vorgesetzt wurde. Der Torbogen ist mit Spitzbogen und Taubandornamentik, in den Ecken mit Weserrenaissance-Rosetten geziert. Dort befindet sich eine Schrifttafel. „Spätgotische Fußgängerpforte des Zoll- später Thorey'schen Hauses um 1550 des frühesten Rähmbaues der Stadt, der 1967 in der Rosengasse abgebrochen wurde, hier eingefügt 1976, Inschrift Datum den ersten Augus' (wohl Aufschlagdatum des Hauses)." Das ehemalige Wohnhaus wurde Mitte des 20. Jh. (1976) umgebaut und als Rathausgebäude genutzt. Es ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Teil des historischen Rathauskomplexes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |