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Zweigeschossiger Fachwerk-Rährnbau in traufständiger Lage mit Drempelgeschoss und gleichmäßigem konstruktiven Fachwerk des späten 19. Jh. Geschosshohe Verstrebungen an den Eckständern und Andreaskreuze zwischen den Fenstern. Das Drempelgeschoss ist mit liegenden Andreaskreuzen geziert. An der Straßenfassade ist eine Inschrift angeordnet: „Lasset die Kindlein zu mir kommen". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Zeugnis sozialer Einrichtungen um die Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |