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Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchgiebel. Sehr lebhaftes Fachwerk mit jüngerer Form der Mannfigur und kräftigen gebogenen und genasten konvergierenden Brüstungsstreben. In allen Geschossen Eierstabornamentik und Zahnfries im Füllholz. Die Schwellen sind mit Schiffskehlen und Nasen geziert. Die Balkenköpfe sind profiliert. Das aus dem 17. Jh. stammende Gebäude ist 1986 renoviert worden. Vermutlich jüngerer Ausbau des 2. Obergeschosses, das vorher ein Zwerchhaus war. Aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung ist das Gebäude ein Kulturdenkmal als stadtbildprägendes barockes Wohngebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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