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Dreigeschossiges traufständiges Wohnhaus auf höherem Sockel mit Brandmauern aus der Gründerzeit, Anfang des 20. Jh. erbaut. Lebhaftes Fachwerk mit K-Verstrebungen und Winkelhölzern an Eck- und Bundständern, durchgehende Brüstungsriegel und thüringisches Leitermotiv gestalten die Fassade. Fenster und Tür mit Oberlicht Einfassungen im Jugendstildekor geben dem hervorragend gegliederten Bau seine Wirkung. Die Schwelle ist mit Profilierungen geziert. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als gut erhaltenes Fachwerkwohnhaus des frühen 20. Jh. mit Jungendstildekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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