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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkreihenhaus mit Zweifachständern zwischen den Fenstern wie bei den Häusern Nr. 34, 30 und 28, die als Einheit zusammengehören. Die Tür ist - wie bei Haus-Nr. 28 - erneuert worden. Gut erhalten sind die mit Schnitzwerk gezierten Fensterläden. Kulturdenkmal als Reihenhaus von 1885 aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |