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Typische traufständige zweigeschossige Reihenhausbebauung in verputztem Fachwerk aus dem späten 19. Jh. Die symmetrische Fenstergliederung deutet auf erhaltenes konstruktives Fachwerk hin. Bemerkenswert sind die klassizistischen Fensterläden mit Schnitzwerk und die Tür mit Oberlicht. Der Haussockel ist verklinkert. Die Häuser Nr. 34 bis 28 ergeben eine Reihenhausbebauung von 1885, deshalb lässt sich konstruktives Fachwerk mit Dreiviertelverstrebungen vermuten. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Beispiel der Reihenhausbebauung im späten 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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