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In der Reihenhausbebauung von Haus Nr. 28 bis 34 ist dieses in der ursprünglichen Gestaltung erhalten. Bemerkenswert sind die originale klassizistische Eingangstür mit Oberlicht und das reich geschnitzte Portal sowie die Fensterläden wie bei Haus-Nr. 28 und 32. Das Gebäude ist in konstruktivem Fachwerk in Rähmbauweise ohne Geschossüberstande 1885 erbaut worden. Es ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als typische Reihenhausbebauung im späten 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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