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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; wie bei Burgstraße 10 ist auch hier die Hofanlage nicht in der alten Form erhalten. Das verputzte Fachwerkwohnhaus aber ohne Veränderungen des Gefüges. Die zur Straße gelegene Zone unterkellert. In der Zone dahinter der Zugang zum ebenerdigen Ern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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