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Repräsentatives (verputztes) Ackerbürgerhaus in zweigeschossiger Rähmbauweise mit unterteiltem Zwerchhaus. In den sichtbaren Schwellenkränzen Renaissance-Ornamentiken in Form von großem Eierstab und Zahnfries sowie Schiffskehlen mit Nasen besetzt. Aufgrund der Bauform des 17. Jh. und des repräsentativen Eindrucks lässt sich künstlerisch wertvolles Fachwerk unter dem Putz vermuten. Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der Bebauung der Neustadt in der Nähe des DünzebacherTorturms. Der Sockel ist verklinkert. Die Hofeinfahrt erfolgt durch das neben dem Haus angeordnete Tor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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