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Ackerbürgerhaus der Biedermeierzeit um 1850 erbaut. Dreigeschossiger traufständiger Fachwerkbau auf hohem Sandsteinsockel und großem Scheunentor. Dem Schmiedemeister Fr. Hormann wurde 1906 im Hof eine Schmiede erbaut. Das Gebäude ist verputzt und mit Zierornamentiken des Biedermeiers geziert. Das zweiflügelige Tor ist in acht Gefache gegliedert, darüber ist ein Oberlicht angeordnet. Die Fassade ist durch drei Pilaster und einen stark verzierten Fries gegliedert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der Bebauung der Neustadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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