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Das an der Ecke Neustadt/Neustädter Kirchplatz stehende traufständige zweigeschossige Fachwerk-Ernhaus aus dem 18. Jh. ist mit mehreren Anbauten und großem Scheunentor ausgestattet. Einfaches konstruktives Fachwerk auf Sandsteinsockel, wobei die rechte Hälfte des Hauses auf höherem Sockel liegt. Im Fachwerk sind zum Teil gebogene Dreiviertelstreben vorhanden. Der Eckständer des Obergeschosses ist mit Schnitzerei in Form von Schiffskehle und Nase geziert. Im Schwellenkranz ebenfalls genaste Schiffskehlen und gedrehte Tauband-Ornamentik. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. In dem traufständigen Anbau Neustädter Kirchplatz 14 schöne Tür mit Oberlicht, verziert mit Zahnschnittmotiv.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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