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Traufständiger dreigeschossiger Fachwerkbau aus dem späten 17. Jh. mit jüngerem Dachausbau und Walmdach. Die große Durchfahrtsscheune ist mit Glasbausteinen verglast. Lebhaftes Fachwerk mit jüngerer Form der Mannfigur, sehr kräftigen geschweiften, genasten Brüstungsstreben und mit Flachschnitzerei gezierten Winkelhölzern und Eckständern. Im Schwellenkranz Profilierungen, große Eierstabornamentik, kleiner Zahnfries und genaste Schiffskehlen. Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als typisches Ackerbürgerhaus mit Renaissance-Ornamentiken des 17. Jh. in der Stadterweiterung des 14. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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