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Bürgerhaus an der Ecke Neustadt/Töpfergasse. Dreigeschossiger traufständiger Rähmbau mit leichtem Geschossüberstand aus dem späten 17. Jh. bis frühen 18. Jh. Das repräsentative Fachwerk in lebhafter Form ist durch Mannverstrebungen jüngerer Form in allen Geschossen an den Eckständern geziert. Die Dreiviertelstreben der Mannfiguren sind als Pferdefuß ausgebildet und mit Flachschnitzerei geziert sowie die Winkelhölzer.Die Eckständer zur Kreuzung sind mit bildhafter Darstellung geschnitzt (Schiffskehlen, Säule auf Diamantenschnitt, Quadrate und Ranken). Die Schwellen sind mit genasten Schiffskehlen geziert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund der künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als wesentlicher Bestandteil der historischen Bebauung des Straßenzuges Neustadt gegenüber der Neustädter Kirche mit den Häusern Nr. 90 u. 92.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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