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Zweigeschossiges traufständiges Ackerbürgerhaus mit untergliedertem Zwerchhaus und steilem Sparrendach. Die Inschrift am Torbalken lautet: „Der Segen des Herrn mached Reich ohne Mühe - Prov. Cap. XKXXII 1777 BschG 45". Das Erdgeschoss ist massiv, durch Ladeneinbau geändert. In den oberen Geschossen ist konstruktives Fachwerk mit thüringischem Leitermotiv in den Brüstungsfeldern vorhanden. Die Gefache sind mit Stipputz geputzt. Die Toreinfahrt ist noch ersichtlich mit den geschnitzten Kopfbändern. Typische Hausform der Bebauung an der Straße „Neustadt" wie die Gebäude Nr. 92, 78 und andere. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Ackerbürgerhaus des 18. Jh. in der Gesamtanlage Altstadt in der Stadterweiterung des 14. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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