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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchhaus aus der Mitte des 18. Jh. mit leichtem Geschossüberstand. Einfaches, regelmäßiges Fachwerk mit Verstrebungen im Brüstungsbereich. Auffallend ist das Abfallen der linken Hausseite. Der Schwellenkranz mit Renaissance-Ornamentiken wie großem Zahnfries, Eierstab und genasten Schiffskehlen. Bemerkenswerte Kassettentür mit Oberlicht. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als typisches Eschweger Fachwerkhaus mit Zwerchhaus des 18. Jh. in der Stadterweiterung des 14. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |