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Kleines traufständiges Ackerbürgerhaus mit Mansarddach und Datierung über dem Scheunentor „EGT 1873 AMGH". Das Gebäude ist in seiner ursprünglichen Form gut erhalten mit zweifachgruppierten Fensteranordnungen und dem Scheunentor. Das einfache konstruktive Fachwerk ist mit geschosshohen Verstrebungen ausgesteift. Es ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als einfaches Ackerbürgerhaus innerhalb der Gesamtanlage Altstadt in der Nähe des Boyneburger Platzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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