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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit Drempelgeschoss und Zwerchhaus und geringen Geschossüberständen. Inschrift über dem Tor „IRMR ANNO 1712 TE GOTT MIT UNS". Bemerkenswert großes Scheunentor - zweiflügelig, in vier Flügel geteilt - mit Flachschnitzerei als waagerechtes Band zwischen der Türteilung ist erhalten. An den Eckständern sind Dreiviertelstreben angeordnet und konvergierende Streben im Brüstungsbereich. Die Gefache sind mit Bruchstein und Lehmgeflecht ausgefüllt. Die Schwellen sind mit genasten Schiffskehlen geziert, die Füllhölzer sind abgefast und die Balkenköpfe sind profiliert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ortsübliches Ackerbürgerhaus der Neustädter Kirche gegenüber.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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