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Viergeschossiger verputzter Rähmbau mit geringen Geschossüberständen als Doppelhaushälfte mit Zeltdach, vermutlich Mitte des 17. Jh. erbaut. Die symmetrische Fenstergliederung und der wichtige Standort als Abgrenzung zum Obermarkt lassen ein wertvolles Fachwerkgefüge vermuten. Nach Freilegung der Fassade ist zu beurteilen, ob - wie vermutet - wertvolles Fachwerk unter dem Putz verborgen ist.
Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der historischen Obermarktrandbebauung und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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