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Repräsentatives Eckgebäude aus der Mitte des 17. Jh. - nach dem Brand 1637 errichtet. Traufständiger dreigeschossiger Rähmbau mit leichten Geschossüberständen und gleichmäßigem Fachwerk. In den Brüstungsfeldern konvergierende, kräftige, geschweifte und genasten Streben, die Eckständer als Säulen ausgebildet und mit Flachschnitzerei geziert. Der Schwellenkranz stark verziert mit kleiner Eierstab-Ornamentik und Zahnfries der Renaissance sowie Perlenkettenornamentik. Bemerkenswerte Tür mit Oberlicht; Erdgeschoss durch massiven Ladeneinbau gestört. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der historischen Randbebauung des Obermarktes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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