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Schmaler repräsentativer viergeschossiger Fachwerkrähmbau aus der Mitte des 17. Jh., nach dem Stadtbrand 1637 erbaut, mit leichten Geschossüberständen und Zwerchhaus.
Sehr lebhaftes Fachwerk durch verschiedene Gestaltung der Brüstungsfelder. Rauten, Raute mit Andreaskreuz und doppelten Andreaskreuzen, wobei die Streben mit schmückendem Schnitzwerk geziert sind. An mit Flachschnitzerei verzierten Eckständern sind Brüstungsstreben und Winkelhölzer - ebenfalls beschnitzt - angeordnet. Der Schwellenkranz ist profiliert und abgefasst. Das hervorragende Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der historischen Randbebauung am Obermarkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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