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Viergeschossiges traufständiges Wohnhaus in Rähmbauweise mit leichten Geschossüberständen aus der Mitte des 17. Jh. Das vierte Geschoss wurde in jüngerer Zeit aufgesetzt. Lebhaftes Fachwerk mit jüngerer Form der Mannfigur an reich geschnitzten Eckständern. Die Dreiviertelstreben der „Mannfiguren" sind als Pferdefuß ausgebildet, die Wirtkelhölzer ebenfalls mit Flachschnitzerei verziert. Symmetrische Fenstergliederung und kräftige mit Schnitzwerk gezierte Brüstungsstreben zieren die Fassade. Die Eckständer des vierten Geschosses sind mit Diamantenschnitt und Flachschnitzerei geziert.
Haus-Nr. 19 und 21 ergeben ein Fachwerkgefüge. Das Erdgeschoss durch Umbau zur Reinigung stark geändert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Städtebauliche Bedeutung als wesentlicher Bestandteil der Randbebauung des Obermarktes gegenüber des Rathauses (ehem. Kaufhaus).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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