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Kleines zweigeschossiges traufständiges Wohnhaus mit konstruktivem Fachwerk des 18. Jh. mit klassizistischer Eingangstür und dreiflügeligen Fenstern mit Fensterläden im Erdgeschoß. Der Schwellenkranz ist mit Schiffskehlen geziert. Städtebauliche Bedeutung in Verbindung mit Haus-Nr. 3 und dem Haus Unter dem Berge 76, die einen viertelkreisförmigen Bogen zur Querstraße als Torsituation darstellen. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |