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Viergeschossiger, traufständiger Rähmbau mit geringen Geschossüberständen aus dem frühen 19.Jh. Das Fachwerkgefüge stellt sich als sehr schmuckreich dar. Auffallend ist die Anordnung von divergierenden Brüstungsstreben im 1. OG und die Anordnung von Halbe-Mann-Figuren im 2. OG. Gut ablesbar in der Giebelfassade ist der jüngere Ausbau des Dachgeschosses und das einfache konstruktive Fachwerkgefüge mit eventuell wiederverwendeten Fachwerkteilen. Die Gefache sind zum Teil als Lehmgeflecht, Lehmziegel und Steinschutt. Der ehemalige Lagerhausbau hatte eine Tenne und ein untergliedertes Erdgeschoss, das bei einem Umbau des frühen 20. Jh. geändert wurde. Das Gebäude wurde zu einem Mehrfamilienhaus ausgebaut. Es ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung als dominanter Fachwerkbau des 19. Jh. der blühenden Wirtschaft in dem Leder-, Tuch- und Tabakgewerbe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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