Schloßplatz 1 Dietemann-Figur
Schloßplatz 1 Keller im Nordflügel
Schloßplatz 1 - Detail Turm -
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Gußplatte am Westflügel
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Nord- und Westflügel
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Mühlgraben
Schloßplatz 1 Tür aus dem
Schloßplatz 1 Schloßmühle
Schloßplatz Ecke Schildgasse Aufnahme von 1980
Schloßplatz 1 - Detail Turm -
Schloßplatz 1 Schloßgarten
Schloßplatz 1 Schloßmühle, Grundstein
Schloßplatz 1 Eschweger Schloß
Schloßplatz 1 Schloßmühle
Schloßplatz 1 Rittersaal
Schloßplatz 1 Brunnen im Schloßhof
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Schloßplatz 1
  • Schloßplatz
  • Schloßgarten
  • Altes Schloß
Ehemaliges Landgrafenschloss
Flur: 50, 52
Flurstück: 2/2, 1/16, 1/21

Die Dreiflügelanlage des Eschweger Schlosses erhebt sich im Westen der Eschweger Altstadt auf der Buntsandsteinterrasse über dem südlichen Werraufer südlich der Schlossmühle. Der stattlichen Dreiflügelanlage, bei der die offene östliche Hofseite durch eine fünfteilige Arkade (Altanengang) geschlossen ist, ist ein quadratischer Bau, der „Pavillon", vorgelagert. Die Anlage besteht aus einem massiven in Bruchstein gemauerten dreigeschossigen Winkelbau mit gekoppelten Renaissance-Fenstern und geschweiften Giebeln aus dem 16.Jh. Der Nordflügel enthält noch Mauerwerk der von der 1386 erbauten Burg des Landgrafen von Thüringen. Nord- und Westflügel sind im 16. Jh. neu gestaltet, der zweigeschossige Steinerker mit abgetreppter spätgotischer Konsole wurde 1552 erstellt. Die beiden fünfseitigen Treppentürme mit leicht geschweiften Hauben an den Hofseiten und die mehrzonigen Voluten-Renaissancegiebel an den freistehenden Schmalseiten sind 1581 unter Landgraf Wilhelm IV, vermutlich durch den landgräflichen Baumeister Hans Wetzel (Allendorf) im holländischen Floris-Stil ausgeführt worden. Der später hinzugefügte Südflügel mit einem Fachwerkobergeschoss und Mansarddach wurde um 1755 mit barockern Fachwerk durch „Mannfiguren" der jüngeren Form an Bund- und Eckständern erbaut. Der turmartige viergeschossige Baukörper, „Pavillon" genannt, wurde unter Landgraf „Moritz der Gelehrte" der hier 1632 starb - zwischen 1615 bis 1617 erbaut. (Wappenstein am Westflügel) - ehemals mit „Goldenem Saal". Die Kunstuhr in der Dachlaterne des Pavillons mit dem bekannten „Dietemann" wurde unter Landgraf Friedrich von Hessen-Eschwege 1650 erbaut. Im Erdgeschoss des Westflügels befindet sich ein „Rittersaal" mit Pfeilerreihe und Kreuzgewölbe, ab 1736 ist er zeitweise als Kapelle eingerichtet gewesen. Wilhelm der IV., Vater des Landgrafen „Moritz der Gelehrte" legte 1582 einen großen Schlossgarten an, der die heutige Bahnhofstraße und die Friedrich-Wilhelm-Straße mit umfasste. An der nordwestlichen Mauerbefestigung des Werraufers befindet sich ein kleiner Wartturm, der mit einem weiteren, heute nicht mehr vorhandenen Wartturm in Höhe der heutigen Friedrich-Wilhelm-Straße und Goethestraße den ehemaligen Schlossgarten umgrenzte. Der in Sandstein errichtete Wachtturm mit geschwungener Haube ist einziger baulicher Rest der früheren Schlossgartenbebauung. Das Wohnschloss ist seit 1821 Landratsamt, es wurde 1927 restauriert.

Der „Frau-Holle-Brunnen" mit figürlichen Darstellungen wurde 1930 im Hof der Schlossanlage aufgestellt. Während der beiden Weltkriege ist das Schloss kaum beschädigt worden; im Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloss vom kroatischen General Geleen bewohnt. Das ehemalige Landgrafenschloss mit Schlossgarten und Wachttürmchen ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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