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Anbau von Nr. 13 mit lebhaftem Fachwerkgefüge aus dem 17. Jh. viergeschossiger traufständiger Rähmbau mit kräftigem barockem Fachwerkgefüge. Die Füllhölzer sind mit Eierstab-Ornamentik und die Eckständer mit Flachschnitzerei verziert. In diesem Gebäude befand sich eine Schmiede mit vorspringendem Schindeldach. Es ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als Wohn- und Geschäftshaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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