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Repräsentatives Bürgerhaus - im Biedermeierstil verputzt - aus dem späten 17. Jh. Viergeschossiger traufständiger Rähmbau mit Zwerchgiebel in stattlichen Proportionen. Im EG. Sandsteinmauerreste in Renaissanceformen (Diamantschnittbossierung) und im OG. Eckständer mit Flachschnitzereien vorhanden, erhalten ist ein Gewölbekeller. Das verputzte Gebäude ist mit Fenstereinfassungen - Voluten und Friesen, die die Geschosse optisch unterteilen, geziert. Es ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als dominanter Teil der Bebauung des Stades.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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