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Schmales dreigeschossiges traufständiges Bürgerhaus aus der Mitte des 17. Jh. in Rähmbauweise mit Zwerchhaus. Das obere Geschoss mit Zwerchhaus wurde in jüngerer Zeit aufgestockt. Lebhaftes Fachwerk mit durch Schnitzwerk ver-
zierten Eckständern mit Diamantenschnitt-Ornamentik der Renaissance und Säulendarstellung. Die konvergierenden Brüstungsstreben sind genast, geschweift und mit Flachschnitzerei geziert. Die ehemalige Bäckerei hat dem
Fachwerk gut eingefügte Ladenfenster. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als markantes Fachwerkgebäude in Straßen verengender Lage am Stad.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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