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Traufständiges repräsentatives Bürgerhaus mit untergliedertem Zwerchhaus aus dem späten 17. Jh. in Rähmbauweise. Sehr lebhaftes Fachwerk in barocker Form mit „Mannfiguren" der jüngeren Form mit Halsriegel und genasten und geschweiften Dreiviertelstreben. Die Eckständer und Winkelhölzer sind mit reichhaltigem Schnitzwerk geziert. Die kräftigen Schwellenkränze haben Eierstab-Ornamentiken, Perlenkettenmotive und genaste Schiffskehlen. Das rechtwinklige Hofgebäude, ein ebenfalls dreigeschossiges Wohnhaus mit Zwerchhaus und Laubengang, von dem einzelne Zimmer erreichbar sind, beherbergte das „Gasthaus Zum Anker", später „Zur Laterne", heute ist es durch massive Ladeneinbauten im Erdgeschoss stark geändert. Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer und geschichtlicher sowie besonders städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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