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Traufständige dreigeschossige Scheune in Fachwerkrähmbauweise mit lebhaftem Fachwerk des frühen 18. Jh. durch Mannverstrebungen an den Eckständern. Über dem großen jüngeren Scheunentor ist die Datierung von „Anno 1733" mit Symbolen des Schuhmachers (Stiefel, Schuh und Damenschuh) vorhanden. In den Brüstungsfeldern ist das thüringische Leitermotiv angeordnet, in den oberen Geschossen sind die Gefache mit Stipputz versehen. Im oberen Geschoss war ein breites Zwerchhaus angeordnet, welches in jüngerer Zeit (mit zwei Gefachen) als ganzes Geschoss ausgebaut wurde. Die Schwellenkränze sind mit profilierten Füllhölzern und Schiffskehlen geziert. Die Scheune ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als ortsbildprägendes Fachwerkgebäude des frühen 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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