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Dreigeschossiger traufständiger Rähmbau mit Zwerchgiebel und umlaufendem Geschossüberstand im ersten Obergeschoss sowie traufseitigem Geschossüberstand im zweiten Obergeschoss. Das verputzte Fachwerkgebäude (auf Hausteinsockel) ist vermutlich aus der Mitte des 17. Jh.
Die typischen Proportionen des Ackerbürgerhauses sind erhalten.
Es ist Kulturdenkmal als wichtiger Bestandteil der historischen Randbebauung der Töpfergasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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