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Zweigeschossiger traufständiger Fachwerkrähmbau auf hohem Hausteinsockel aus dem 17. bis 18. Jh. Der wohl proportionierte Fachwerkbau ist verputzt, der profilierte Geschossüberstand ist mit einem Blumenfries geziert. Das mittige Zwerchhaus aus der Erbauungszeit ist erhalten. Das Gebäude ergibt mit der daneben stehenden Scheune Nr. 6 und dem gegenüberstehenden Ackerbürgerhaus Nr. 7 ein Ensemble. Aufgrund geschichtlicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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