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Dreigeschossiger giebelständiger Speicher mit traufständigem Rähm auf Sandsteinsockel aus dem 19. Jh. Vermutlich nach einem Brand als Ersatzbau entstanden. Einfaches konstruktives Fachwerk mit geschosshohen Verstrebungen an Bund- und Eckständern. Das obere Geschoss ist später aufgesetzt worden. Die Giebelseite ist durch Eternitplatten und Umbau des Einfahrttores stark verändert worden. Der Speicher ist zur Brunnengasse hin gut erhalten. Im Zusammenhang mit den Häusern Nr. 14,16 und 8 - mit Scheune - ergibt sich ein markantes Straßenbild.
Der Speicher ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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