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Form und Größe wie das vorgeschriebene Haus Nr. 14, evtl. ergeben Nr. 14 und 16 ein Fachwerkbild. Durch Erneuerung fehlt zum Teil der Stipputz sowie das durchlaufende thüringische Leitermotiv im Brüstungsfeld. Von der Brunnengasse kommend ist das Ensemble im Zusammenhang mit dem gegenüberliegenden Speicher eine ortsbildprägende Straßensituation. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |