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Dreigeschossiger traufständiger Rähmbau des 18. Jh. mit lebhaftem Fachwerkgefüge. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind „halbe Mannfiguren" der jüngeren Form angeordnet. Das zweite Obergeschoss ist in jüngerer Zeit aufgestockt worden. Bemerkenswert ist die Eingangstür mit Oberlicht. Die Balkenlage hat auffällig große Abstände. Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen geziert, die Balkenköpfe sind profiliert, wie die anderen Ackerbürgerhäuser dieser Straße mit hohem Erdgeschossbereich, das als Tenne diente. Der Bau hat eine wichtige städtebauliche Funktion für die Ablesbarkeit des historischen Ortskerns der Altstadt zur Neustadt, die im 12. bis 13. Jh. entstand und ist aus dieser und geschichtlicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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