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Dreigeschossiger traufständiger Rähmbau auf hohem Sandsteinsockel mit ortsüblichem Zwerchhaus des 17. Jh. Lebhaftes Fachwerk mit konvergierenden Brüstungsstreben und im Erdgeschoss mit Dreiviertelstreben. Die Schwellenkränze sind mit Taubandornamentik und doppelten ausgefüllten Schiffskehlen geziert. Die Eckständer sind ebenfalls mit Schiffskehlen geziert, die mit Taubandornamentik umrandet sind. Das Gebäude ist in die Mitte des 17. Jh. zu datieren (evtl. noch aus der Zeit vor dem dreißigjährigen Krieg). Die Eingangstür ist mit originellem Oberlicht versehen; einige Fenster sind nicht maßstabsgetreu. Das Gebäude ist aufgrund künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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