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Kleines niedriges zweigeschossiges traufständiges Wohnhaus (Rähmbau) mit Anbau aus dem 17. Jh. Es hat einfaches konstruktives Fachwerkgefüge. Es ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung als Arbeiterhäuschen. Die Töpfergasse war vermutlich vor dem dreißigjährigen Krieg von den Töpfern bewohnt, dieses Handwerk wurde innerhalb der Stadtmauern nach dem Brand 1637 kaum noch ausgeübt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |