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Schmales Fachwerkwohnhaus des 19. Jh. mit einfachem konstruktivem Fachwerk. Das Gebäude ist dreigeschossig und ebenfalls traufständig. Das obere Geschoss ist mit einer Gefachbreite auf das nebenstehende Gebäude Nr. 40 aufgesetzt. Der sehr schmale Bau mit dreiergruppierter Fensteranordnungen und abgefassten Füllhölzern sowie profilierten Balkenköpfen ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |