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Traufständiger zweigeschossiger Rähmbau mit barockem Fachwerkgefüge des 18. Jh. mit konvergierenden Brüstungsstreben, die mit Schnitzwerk geziert sind. Kräftiger Schwellenkranz mit genasten Schiffskehlen und Flachschnitzwerk im Füllholz. Die Eckständer sind ebenfalls mit Schnitzwerk geziert. Tür mit Oberlicht. Das unterhalb des Schulberg stehende Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus des ehemaligen „Fischstaate".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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